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Unter dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich versteht man die verfassungsrechtlichen Vereinbarungen, durch die das Kaisertum Österreich in die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn umgewandelt wurde.
Der Ausgleich mit Ungarn schuf die "österreichisch-ungarische Monarchie". Er teilte die Monarchie in zwei gleichberechtigte Reichshälften: das Königreich Ungarn (Transleithanien) und "die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder" (auch Cisleithanien genannt).
Der Ausgleich brachte keineswegs die beabsichtigte Lösung der Nationalitätenfrage und Sicherung der Integrität der Gesamtmonarchie. Vor allem die Slawen, aber auch die ungarische Unabhängigkeitspartei waren mit dieser Lösung unzufrieden.
27 lip 2008 · Book digitized by Google from the library of the University of California and uploaded to the Internet Archive by user tpb.
Als 1865 die bisherige Verfassung, das „Februarpatent” von 1861, aufgehoben wurde, wurde damit der Weg zum sogenannten „Ausgleich” mit Ungarn frei. Dadurch wurde mit der „Doppelmonarchie” Österreich-Ungarn de facto eine Zweistaatenlösung geschaffen, mit einer schmalen gemeinsamen Repräsentation und unter einem gemeinsamen Kaiser ...
Der Österreichisch-Ungarische Ausgleich 1867 verwandelte die Habsburgermonarchie in eine Verbindung zweier souveräner Staaten. Österreich-Ungarn stellte ein dualistisches System dar, in dem jede Reichshälfte mit einer eigenen Verfassung, Regierung und Volksvertretung ausgestattet war.
Das Vertragswerk war ein staatsrechtlicher Ausgleich zwischen dem Königreich Ungarn und seinem (noch ungekrönten) König Franz Joseph. Mit den Beschlüssen wurden die Eigenstaatlichkeit Ungarns und dessen Verfassung von 1848 anerkannt, auf der anderen Seite der Zerfall der Monarchie in mehrere nationale Einzelstaaten verhindert und die ...